• Haus 1
  • Experimentieren im Biologieunterricht
  • Fußballturnier auf dem Hartplatz
  • Digitale Tafeln im Matheunterricht
  • Sommerfest 2019
  • Unterricht im Grünen
  • Haus 1
  • Erlebnispädagogik Klasse 5

Warum wir gern am FGN zusammen lernen?

  • Weil wir an einer jungen, dynamischen Ganztagsschule einen vielseitigen Schultag erleben!
  • Weil unser Lernen durch moderne Räume mit einer hohen technischen Ausstattung unterstützt wird - und das in grüner, ruhiger Lage!
  • Weil wir uns hier im respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander wohlfühlen!

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Stellenausschreibung

Hausordnung

Grundsätze zum Zusammenleben in unserer Ganztagsschule

Liebe Schüler und Schülerinnen, liebe Eltern,

viele verschiedene Menschen haben unterschiedliche Stimmungen, Bedürfnisse und Ideen. Da wir den größten Teil des Tages gemeinsam verbringen, brauchen wir einige Regeln, damit sich alle wohlfühlen. Keine der hier vorliegenden Regeln besteht um ihrer selbst willen. Die Vereinbarungen sollen vielmehr helfen, jedem einzelnen eine notwendige Freiheit zu lassen und gleichzeitig eine Atmosphäre zu schaffen, in der alle - auch Schwächere - ihre Bedürfnisse ausleben können. Toleranz und Verständnis, aber auch Konsequenz bei der Einhaltung dieser Schulordnung sind notwendig, damit unser Gymnasium und das dazugehörende Gelände für alle ein guter Platz zum Lernen und Leben bleibt.

  1. Pünktlichkeit zum Unterricht ist für alle eine Verpflichtung. Der Unterrichtstag beginnt um 8.00 Uhr. Die Unterrichtsstunden werden durch den Lehrer begonnen und beendet. Nach den großen Pausen begeben sich alle Schüler auf den kürzesten und schnellsten Weg in ihren Klassenraum. Die Vorbereitungen auf den Unterricht (Einnehmen der Plätze und Bereitlegen der Unterrichtsmaterialien) muss so erfolgen, dass der Unterricht pünktlich beginnen kann.

  2. Die gewissenhafte und engagierte Teilnahme am Unterricht ist wesentlicher Zweck deines Unterrichtsbesuchs. Schwänzen können wir nicht dulden. Solltest du krank sein, so erwarten wir am ersten Tag deiner Abwesenheit bis 8.00 Uhr einen Anruf deiner Eltern. Sollte die Anzahl von drei einzelnen Fehltagen in einem Monat überschritten werden, so bedarf jeder weitere Tag einer Krankschreibung durch den Arzt. Sollten akute Erkrankungen, Übelkeit oder Unfälle auftreten, bei denen offensichtlich keine unmittelbare ärztliche Behandlung erforderlich ist, so wird der betreffende Schüler von einem Elternteil (oder einer bevollmächtigten Person) abgeholt oder muss bis zum Ende des Unterrichtstages in der Schule bleiben.

  3. Mittagsband: Nach der Mittagspause erwartet die Schüler der Sekundarstufe I ein differenziertes Angebot von Freizeitaktivitäten, die von Sport und Spiel, über musikalische Aktivitäten bis hin zu einem Ruheraum reichen. Die Teilnahme am Mittagsband ist verpflichtend. Die Kursleiter sind berechtigt, zur Durchführung des Mittagsbandes oder zur Einhaltung der Hausordnung den Schülern Anweisungen zu geben, die denen der Lehrer gleichgestellt sind.

  4. Offener Anfang: Ab 7.30 Uhr ist das Schulgebäude für die Schüler geöffnet und es steht ein Lehrer als Ansprechpartner für Sorgen und Aufgaben, die für den Unterricht vorbereitet werden sollen, zur Verfügung. Der offene Anfang dient als Einstimmung auf den Schultag.

  5. Offenes Ende: Nach Ende des Unterrichts werden ab 15.30 Uhr Arbeitsgemeinschaften oder später auch Hausaufgabenstunden angeboten. Die Teilnahme ist freiwillig. Eine schriftliche und damit verbindliche Anmeldung muss bis zum Ende der dritten Woche jeden Schulhalbjahres vorliegen. Über die Anwesenheit bei den Ags wird ein Nachweis geführt, die Aktivitäten werden auf dem Zeugnis vermerkt.

  6. Die Teilnahme an Schulveranstaltungen (Klassenfahrten, Exkursionen, Projekte u.ä.), die über den Rahmen des Unterrichts hinausgehen, ist verpflichtend für alle Schüler.

  7. Für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden sind wir alle gemeinsam verantwortlich. Daher werden Dienste eingerichtet, in denen Schüler Verantwortung für die Sauberkeit (Fegen, Tafel, Papierkörbe) und Ordnung in Form von praktischen Diensten übernehmen. Der Klassenraum ist nach dem Unterricht besenrein zu verlassen.

  8. Das Kauen von Kaugummi ist im Unterricht untersagt.

  9. Die Schule haftet nicht für Garderobe oder andere mitgebrachte Gegenstände.

  10. Sollte Ihr Kind Kleidung, Sportsachen, Schirme u.ä. in der Schule vergessen, so kann im Sekretariat bzw. beim Hausmeister danach gefragt werden. Die Suche wird wesentlich erleichtert, wenn Kleidung bzw. Schulmaterial mit dem Namen des Kindes versehen wurde.

  11. Das Verlassen des Schulgeländes ist während des Unterrichtstages untersagt.

  12. Pausenordnung: Die Pausen dienen der Erhaltung der Lernbereitschaft und Entspannung. Nach dem ersten Block und nach der fünften Stunde sind große Pausen (Hofpausen) eingerichtet. Die übrigen Pausen sind kleine Pausen. In den großen Pausen wird grundsätzlich der Pausenhof aufgesucht. Ausnahmen gelten nur bei extremen Wetterbedingungen (festgelegt durch die Pausenaufsicht). Das Verhalten in den Pausen ist von Rücksicht geprägt. Erlaubt ist, was niemanden schädigt, beleidigt oder in seiner Würde verletzt und mit der Hausordnung vereinbar ist.

  13. Schulfremde Besucher müssen sich bei der Schulleitung anmelden.

  14. Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände und in allen Schulgebäuden untersagt.

  15. Das Trinken von Alkohol ist den Schülern streng untersagt. Für alle Schüler gilt, dass die Verherrlichung von Alkohol, z.B. auf Kleidungsstücken oder Aushängen nicht erlaubt ist.

  16. In unserer Schule ist die Verherrlichung von oder die Werbung für Drogen nicht erlaubt. Wer Drogen konsumiert, schadet sich selbst – er oder sie muss damit rechnen, die Schule verlassen zu müssen. Wer begründet Verdacht erregt, in einem Rauschzustand die Schule zu besuchen, wird vom Unterricht suspendiert und muss von der Schule durch seine Eltern abgeholt werden. Im Wiederholungsfall erfolgt die Relegierung. Sollte ein Schüler der Meinung sein, der Verdacht auf Drogeneinnahme bestehe zu Unrecht, so ist ihm die Möglichkeit einzuräumen, eine Alkoholtest bzw. Urintest mit Teststreifen unter Aufsicht durchzuführen. Bei positivem Testergebnis übernimmt der Schüler, bzw. seine Eltern, die entstandenen Kosten.

  17. Schulstrafen: Alle Schulstrafen sind im Ordnungsmaßnahmenkatalog geregelt. Zusätzlich finden Aussprachen vor Jahrgangs- oder Klassenkonferenzen, der Schulkonferenz mit Beteiligung der Eltern des betroffenen Schülers zur Festlegung geeigneter disziplinarischer Maßnahmen statt. Höhere Strafen setzen nicht unbedingt niedere Strafen voraus.

  18. Die Nutzung von Fachräumen (NawiKabinett, Bibliothek, Turnhalle) wird durch gesonderte Ordnungen geregelt.

  19. Allgemeine Regeln: Wertgegenstände nur bei Bedarf mitbringen. Schmuck besser zu Hause lassen. Die Benutzung des Mobiltelefons ist während des Unterrichtstages von 7.30 – 15.30 Uhr nicht gestattet –auch nicht zum Fotografieren, SMS schreiben, Musik hören, Benutzen des Internets. Das Gerät ist abgeschaltet aufzubewahren. Der grafikfähige Taschenrechner ist wie Mobiltelefone während des Unterrichtstages von 7.30 bis 15.30 Uhr nur zu unterrichtlichen Zwecken zu gebrauchen. Ansonsten ist er abgeschaltet aufzubewahren. Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät eingezogen und verschlossen aufbewahrt. Zu unterrichtlichen Zwecken wird der Taschenrechner dem Schüler zur Benutzung im Haus ausgehändigt. Hausaufgaben mit Taschenrechnerbenutzung können in der Studierzeit erledigt werden. Die eingezogenen Geräte können von den Sorgeberechtigten zu den Öffnungszeiten der Schule abgeholt werden. Der eigene Laptop wird in den Mobilschrank im Klassenzimmer eingeschlossen und darf nur zu Unterrichtszwecken unter Anleitung eines Lehrers benutzt werden. Am Ende des Unterrichtstages oder wenn Arbeiten am Laptop zu Hause durchgeführt werden müssen, kann das Gerät mit nach Hause genommen werden. Ansonsten kann es unter der Woche abgeschlossen im Medienschrank verbleiben.

  20. Neben den allgemeinen Höflichkeitsregeln (Grüßen!) legen wir Wert auf saubere Kleidung und ein gepflegtes Äußeres. Kopfbedeckungen sind im Unterrichtsraum nur in Ausnahmefällen (religiöse Vorschriften) gestattet.

  21. Das Herumwerfen von Abfall und das Verschmieren oder Beschädigen von Wänden oder Einrichtungsgegenständen wird nicht geduldet. Vandalismus können wir an unserer Schule nicht tolerieren. Für die Schäden, die dadurch entstehen, haften die Eltern der Kinder.

  22. Technische Mitarbeiter, wie z.B. Hausmeister, Reinigungskräfte und Küchenfrau, sind berechtigt, für die Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Einhaltung der Schulordnung Anweisungen an die Schüler zu erteilen, die denen von Lehrern gleichgestellt sind.

  23. Wir wollen im Freien Gymnasium Naunhof gewaltfrei und ohne Waffen leben! Deshalb keine Messer, Waffen oder waffenähnliche Gegenstände mitbringen! Waffenbesitz in der Schule führt zum Schulausschluss.

Naunhof, 06.11.2015

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Wiesenstraße 36, 04683 Naunhof

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